Wer neu baut, profitiert am meisten

Sind Sie Bauherr oder wollen Sie einen Neubau erwerben? Dann können Sie noch mehr Steuern sparen als der Käufer eines Altbaus. Was ist Neubau, was ist Altbau? Steuerrechtlich gilt Wohnraum für den eigenen Bedarf dann als Altbau, wenn er nicht spätestens im zweiten auf das Jahr der Fertigstellung folgenden Jahr gekauft wird. Vom gezahlten Kaufpreis … „Wer neu baut, profitiert am meisten“ weiterlesen

Sind Sie Bauherr oder wollen Sie einen Neubau erwerben? Dann können Sie noch mehr Steuern sparen als der Käufer eines Altbaus.

Was ist Neubau, was ist Altbau? Steuerrechtlich gilt Wohnraum für den eigenen Bedarf dann als Altbau, wenn er nicht spätestens im zweiten auf das Jahr der Fertigstellung folgenden Jahr gekauft wird. Vom gezahlten Kaufpreis (Anschaffungskosten) akzeptiert das Finanzamt in diesem Fall maximal 150 000 Euro.

Im Fall von Neubauten erkennt das Finanzamt von den Baukosten (Herstellungskosten) bis zu 330 000 Euro an.

Zwei Voraussetzungen sind aber in beiden Fällen zu erfüllen:

•    Sie müssen Anspruch auf Paragraph lOe des Einkommensteuer-
gesetzes haben. Er kommt Alleinstehenden einmal, Ehegatten zweimal zugute. Ein „Verbrauch“ von Paragraph 7b, dem Vorgänger von lOe, wird Ihnen dabei angerechnet.
•    Ihr „Gesamtbetrag der Einkünfte“ darf als Alleinstehender acht Jahre lang nicht höher als 120 000 Euro (als Verheirateter 240 000) sein. Sonst erhalten Sie für die Jahre, in denen Sie mehr verdienen, weder die Grundförderung noch das Baukindergeld.

Grundförderung heißt: Von den nachgewiesenen Neubaukosten bzw. dem Althauskaufpreis können Sie vier Jahre lang je sechs und vier Jahre lang je fünf Prozent absetzen. Baukindergeld gewährt das Finanzamt – auch bei Althauskauf – auf Antrag, wenn Sie die Grundförderung nutzen. Es beträgt pro Kind und Jahr 1000 Euro – höchstens acht Jahre lang.

Wenn Sie einen Altbau renovieren wollen:
Haben Sie für mehr als 150 000 Euro einen Altbau gekauft, um selbst darin zu wohnen? Müssen Fenster, Türen, Dach oder Heizung erneuert werden? Dann sind maximal 22 500 Euro steuerlich absetzbar, wenn Sie die Renovierungsarbeiten vor Ihrem Einzug vornehmen.

Im Sanierungsgebiet oder ein Baudenkmal?
Extravorteil durch Paragraph 10f des Einkommensteuergesetzes:
Er gilt für Gebäude, die in einem Sanierungsgebiet stehen oder als Baudenkmal gelten. Bei den Vergünstigungen gelten für Sie dann keine Einkommensgrenzen. Und alle Renovierungskosten sind zehn Jahre lang mit je 10 Prozent absetzbar. Voraussetzung: Sie haben eine behördliche Bescheinigung.

Wenn irgend möglich, sollten Sie Ihr Wohneigentum noch im Jahr der Fertigstellung beziehen. Beim Altbaukauf gilt jenes Jahr, in dem Sie Besitz und Lasten laut notariellem Vertrag übernehmen. Sonst verlieren Sie für ein ganzes Jahr die möglichen Steuervorteile.

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