Mit Krankheiten behaftete Pflanzenabfälle gehören nicht auf den Komposthaufen

Mit Krankheiten behaftete Pflanzenabfälle gehören nicht auf den Komposthaufen.

Die Erreger von Pflanzenkrankheiten bleiben auch nach dem Verrotten der mit ihnen behafteten Pflanzenabfälle am Leben. Mit dem fertigen Kompost kommen sie wieder auf das Gemüseland und infizieren die Pflanzen aufs neue. Daher werden alle kranken Pflanzenreste verbrannt. Nur das Verbrennen gibt die Gewähr, daß die Krankheitserreger vernichtet werden. Das Verbrennen istvorallembei Kohlstrünken wichtig, die von Kohlhernie (knollige, schleimige Wurzelauswüchse) befallen sind. Auch Tomatenkraut, das unter Blattfäule gelitten hat, darf nicht auf den Komposthaufen gelangen. Wo das Verbrennen nicht möglich ist, werden kranke Pflanzenteile in einer Grube tief vergraben.

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