Diese Kosten kann jeder absetzen

Viele Ausgaben, die Ihnen vor dem Einzug ins neue Haus oder in die neue Wohnung entstehen, sind in voller Höhe abzugsfähig. wenn Sie Wohnraum für sich bauen oder kaufen. Tip: Sprechen Sie rechtzeitig mit einem Steuerberater, denn •    Sie müssen nachweisen, daß die Kosten „unmittelbar“ mit Ihrem Bau oder Kauf Zusammenhängen. •    Vorkosten dürfen beim … „Diese Kosten kann jeder absetzen“ weiterlesen

Viele Ausgaben, die Ihnen vor dem Einzug ins neue Haus oder in die neue Wohnung entstehen, sind in voller Höhe abzugsfähig. wenn Sie Wohnraum für sich bauen oder kaufen.

Tip: Sprechen Sie rechtzeitig mit einem Steuerberater, denn

•    Sie müssen nachweisen, daß die Kosten „unmittelbar“ mit Ihrem Bau oder Kauf Zusammenhängen.

•    Vorkosten dürfen beim Bauen nicht zu den Herstellungskosten und beim Kauf nicht zu den Anschaffungskosten gehören. Welche Kosten generell absetzbar sind, sehen Sie in den nebenstehenden Tabellen.

Tip: Vorkosten können Sie auch dann geltend machen, wenn Sie Ihre bisher gemietete Wohnung kaufen!

Eventuelle Renovierungsarbeiten können Sie schon durchführen, bevor Sie „Nutzen und Lasten“ laut notariellem Kaufvertrag übernehmen. Zwischen Vertragsbeurkundung und Eigentumsübergang vergeht oft einige Zeit, die Sie nicht verstreichen lassen sollten: Nutzen Sie sie, wenn Sie Ihre gemietete Wohnung kaufen, zum Renovieren. Für neue Fenster usw. sind 15 Prozent des Wohnungskaufpreises absetzbar, höchstens 22 500 Euro.

Als Selbermacher sollten Sie wissen: Den Wert Ihrer handwerklichen Eigenleistungen er kennt das Finanzamt nicht an. Im Rahmen „begünstigter Herstellungskosten“ können Sie jedoch Belege einreichen für:
•    Baumaterial • gemietete oder gekaufte Werkzeuge und Baumaschinen • Abnutzung von vorhandenen Werkzeugen • Fahrten zur Baustelle (pauschal 52 Pfennigje Kilometer) und ähnliche Geldausgaben. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über Details: Werkzeuge, die teurer sind als 800 Euro, sind z. B. nur anteilig für die Bauzeit absetzbar.

So gibt es ab sofort mehr Nettolohn

Steuervorteile im Zusammenhang mit Wohneigentum sollten Sie als Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

•    Der Grund: Ohne Freibetrag gewähren Sie, bis Ihre Steuererklärung bearbeitet ist und zuviel gezahlte Steuern erstattet werden, dem Fiskus ein zinsloses Darlehen. Mit Freibetrag bekommen Sie sofort mehr Nettolohn vom Arbeitgeber.
•    Die Voraussetzungen: Sie müssen schon in Ihr Wohneigentum eingezogen sein und beim Finanzamt den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ stellen. Das ist bis Ende November möglich.

•    Für Selbständige: Vergleichbares gilt natürlich, wenn Sie beruflich selbständig arbeiten. Dann sollten Sie sich Ihre laufenden Steuervorauszahlungen entsprechend reduzieren lassen.

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