Richtig schlimm wird’s, wenn der Schaden unter der Erde liegt

Noch mehr Sorgen hat, wer nach den Wurzeln eines Schadens richtig graben müßte: Viele Ärgernisse liegen nämlich tief in der Erde verborgen. Wenn der Baugrund nicht eingehend auf seine Tragfähigkeit untersucht wurde und dieser Einlagerungen eines vormaligen Moorgebietes enthält, kann es zu Setzungen kommen, im Extremfall zum Grundbruch, wobei der Boden unter der Last des Hauses hervorquillt und das Gebäude in den Boden einsinkt.

In Europa ist nur eine Setzung bekannt, die sich für das Bauwerk und seine Umgebung segensreich ausgewirkt hat: Den Schiefen Turm von Pisa besuchen Touristen in Massen – solange er noch steht.
Für Häuslebauer gilt:

•    Die Gewährleistungsfrist für den Rohbau beträgt je nach Rechtsgrundlage mindestens zwei, oftmals fünf Jahre.

•    Bei Kauf einer gebrauchten Immobilie beträgt die Gewährleistungsfrist fünf Jahre.

•    Die Gewährleistungsfrist für Handwerkerleistungen beträgt zwei Jahre.

•    Die Rechnungen nicht sofort in voller Höhe bezahlen! Der drei- bis fünffache Betrag eventueller Reparaturkosten darf zurückgehalten werden.

Viele Mängel haben damit zu tun, daß Normen und Bauvorschriften zu beachten sind, die nach neuartigen Materialien und Konstruktionen verlangen. Diese aber konnten sich vielfach noch nicht bewähren.

Beispiel Wärmeschutzverordnung: Bis die Frage geklärt ist, welche Dämmaterialien tatsächlich die seit dem 1.1.1995 geltenden Normen erfüllen, dürften Jahre vergehen.

Der Bausachverständige Helmut Haarich beklagt, daß traditionelle Baukonstruktionen mehr und mehr ins Hintertreffen geraten, um moderner Technik Platz zu machen. Diese wiederum werde „in ein derartiges Paragraphendickicht eingebunden, daß jede Abweichung von der Norm zur  Straftat wird.“ Er zieht den bitteren Schluß: „Wer heute so baut wie noch vor 50 Jahren, wird ein grundsolides Haus bekommen, aber nicht den Segen der Baubehörde.“

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