Aus eins mach drei! Wir rechnen Ihnen das mal vor: Ein ganzer Stuhl ergibt zwei halbe Stühle, zwei halbe Stühle und eine eingefügte Brücke ergeben drei Sitzplätze.
Endlich ist es einmal erlaubt, ja sogar erwünscht, die Dinge auf die lange Bank zu schieben. Um Mißverständnissen vorzubeugen: Es handelt sich um eine gestreckte Bank und nicht um eine Streckbank.
Wem es besser gefällt, der kann das eingefügte Teilstück in Form- und Farbgebung dem umfunktionierten Stuhl angleichen. Wir fanden es reizvoll, den Kontrast zwischen dem Vorher und dem Nachher sichtbar zu unterstreichen.
Es geht auch gepolstert – Eine Sitzpolsterung muß Sie nicht abhalten, in der beschriebenen Weise zu verfahren. Sie wird nicht durchgesägt, sondern herausgenommen. In ihrem Auflagerahmen rastet dann die Sitzfläche ein. Bringen Sie dieses auf Paßform, indem Sie das Polster auf das Brett legen und dessen Umriß (jeweils zur Hälfte) anzeichnen.
Bei aller Technik – mit einer Handsäge (Fuchsschwanz) läßt sich so ein Stuhl immer noch am besten in zwei Hälften zerteilen.
Kanthölzer (3×3 cm) in der Länge der gewünschten Sitzfläche – in unserem Beispiel: 1 m – von innen gegen die Stuhlzargen schrauben. Dabei einen Spalt von 1 cm lassen, in den ein Brett zur Aufdoppelung an der Grenze zwischen alter und neuer Sitzfläche paßt. Die Verlängerung der Zarge und die Rückenlehne bestehen aus Multiplex (18 mm). Mit Holzdübeln (8 mm) in den Hirnkanten verleimen. Die Sitzfläche (ebenfalls Multiplex) an den Kanten mit dem Bandschleifer abrunden, und zwar auch an den Schmalseiten. Nach dem Einpassen wird die Sitzfläche von unten – durch die Kanthölzer hindurch – verschraubt, am besten mit Spaxschrauben. Klarlack läßt die Zeichnung des Holzes lebendig hervortreten und schützt seine Oberfläche. Zwei bis drei Anstriche sind empfehlenswert.