Brandschutz Vorbeugen ist besser als löschen

Schon bei der Planung eines Hauses sind zahlreiche Vorschriften zum Brandschutz zu befolgen. Wir zeigen, worauf Sie achten müssen. Auf rund zehn Milliarden Mark jährlich belaufen sich die durch Brände entstandenen Schäden. Tendenz steigend. Wer Brände verhindern will, muß wissen, wie sie entstehen und wo die Gefahrenquellen liegen. Für die Brandsicherheit eines Hauses ist zunächst … „Brandschutz Vorbeugen ist besser als löschen“ weiterlesen

Schon bei der Planung eines Hauses sind zahlreiche Vorschriften zum Brandschutz zu befolgen. Wir zeigen, worauf Sie achten müssen.
Auf rund zehn Milliarden Mark jährlich belaufen sich die durch Brände entstandenen Schäden. Tendenz steigend. Wer Brände verhindern will, muß wissen, wie sie entstehen und wo die Gefahrenquellen liegen.

Für die Brandsicherheit eines Hauses ist zunächst der planende und bauausführende Architekt zuständig. Er muß sich nach den geltenden Brandschutz- und Bauvorschriften richten. Das sind im wesentlichen die Landesbauordnungen, die Brandschutzgesetze mit den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen, die Feuerungsanlagenverordnung und zahlreiche DIN-Vor-schriften und VDE-Bestimmungen. Wurde ein Haus nach allen Regeln der Baukunst erstellt, wurden die geltenden Richtlinien eingehalten und die Materialien vorschriftsmäßig verarbeitet, trifft den Eigentümer die weitere Obhutspflicht. Brandschutz beginnt schon bei der Bauplanung. Der Auswahl des richtigen Materials kommt eine besondere Bedeutung zu. Alle für den Bau wichtigen Baustoffe und Bauteile werden nach eingehenden Tests in verschiedene Kategorien eingestuft. Die Klasse A enthält alle nicht brennbaren Baustoffe. Sie ist unterteilt in die Klassen Al (nicht brennbar) und A2 (nicht brennbar, mit geringen Mengen brennbarer Materialien). In der Klasse B sind die brennbaren Materialien eingestuft. Sie ist unterteilt in Bl (schwer entflammbar), B2 (normal entflammbar) und B3 (leicht entflammbar).

Nach DIN 4102 werden Bauteile in Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Sie geben die Mindestzeit in Minuten an, während der ein Bauteil im Brandfall seine Aufgaben als Teil eines Gebäudes weiter erfüllen muß. Die Klassen F30 und F60 gelten als feuerhemmend, F90 und F120 als feuerbeständig, F180 als hochfeuerbeständig.

Richtig planen und bauen

Auch nichtbrennbare Baustoffe müssen in bestimmten Fällen geschützt werden. So verliert Stahl bei hohen Temperaturen schnell seine Tragfähigkeit, Gipsputze reißen, Natursteine bersten.

Deshalb kann es Vorkommen, daß ein Stahlträger im Brandfall plötzlich wie ein Streichholz wegknickt, wo ein Schichtholzträger noch lange dem Feuer widersteht. Denn die Verkohlung an der Holzoberfläche bewirkt durch ihre Dämmwir-kung einen natürlichen Brandschutz. Die Feuer-Widerstandsfähig-keit eines Bauteils kann durch ergänzende Maßnahmen verbessert werden. Sie wird z. B. durch mehrfache Beplankung mit Gipsbauplatten oder durch Beschichtung mit Putz deutlich erhöht.

Für konstruktive Teile gelten bei der Errichtung des Hauses zahlreiche Brandschutzauflagen. Feuerfluchtwege (z.B. Treppenhaus) müssen bestimmte Ausmaße vorweisen, im Treppenhausdach muß in der Regel eine automatische Rauchklappe den Abzug von Gasen und Rauch im Brandfall gewährleisten. Die Elektroinstallation muß den VDE-Richt-linien entsprechen. Gasinstallationen dürfen nur vom Fachbetrieb ausgeführt werden, und alle angeschlossenen Geräte müssen das DVGW-Prüfzeichen haben. In den Heizraum gehört ein unmittelbar ins Freie führendes Fenster, und die Türen müssen nach außen auf-schlagen, feuerhemmend und selbstschließend sein.

Bei Mehrfamilien- und Reihenhäusern muß die Ausbreitung eines Brandes durch Brandwände und Massivdecken verhindert werden. Gemauerte Brandwände müssen an der schwächsten Stelle 24 cm dick sein. Sie müssen unversetzt durch alle Geschosse führen und bei einem nicht feuerbeständigen Dach mindestens 30 cm über das Dach hinausführen, um ein Überspringen des Feuers zu verhindern.

Holzbalken dürfen nicht ins Mauerwerk eingreifen, und Stahlträger können hier nur eingebracht werden, wenn sie zusätzlich feuerbeständig ummantelt sind. Dachöffnungen wie etwa Gauben, Dachflächenfenster oder Dachluken müssen mindestens fünf Meter von der Brandwand entfernt sein, was besonders beim Ausbau eines Dachgeschosses zu beachten ist.