DACHAUSBAU: „Was darf, was kann ich selber machen?“

Ganze acht Stunden lang saßen unsere Experten für Sie am Telefon, um Ihre Fragen zu beantworten. Hier eine kleine Auswahl.

I. Kröpelin, Kiel: Wir wollen unser Dach neu eindecken und gleichzeitig dämmen. Ich möchte gerne wissen, ob eine Dämmung auf den Sparren oder zwischen den Sparren besser ist.
Bei beiden Methoden kommt es allein auf die Dicke und den Wärmedurchgangswert des Dämmstoffes an. Bei gleichen Werten erzielen Sie eine gleich gute Dämmung. Der Arbeitsaufwand für eine Dämmung zwischen den Sparren ist allerdings ein wenig größer.

G. Winter, Hameln: Wir möchten in unserem Zweifamilienhaus die obere Etage ausbauen, in der sich bisher nur Abstellräume befinden. Ist das überhaupt ein Dachausbau, denn über diesem Geschoß befindet sich noch einmal ein Spitzboden, auf dem früher die Wäsche aufgehängt wurde? Müssen wir dafür einen Bauantrag stellen, dessen Genehmigung garantiert mit einer Menge Auflagen verbunden wäre?

Was Sie da Vorhaben, ist ein klassischer Dachausbau, und dafür brauchen Sie eine Baugenehmigung. Befürchtungen, daß Ihnen unzumutbare Auflagen gemacht werden, brauchen Sie nicht zu haben. Wenn Sie keine Eingriffe in die Statik vornehmen und auch an der Fassade nichts ändern, gibt es in der Regel auch keine Auflagen vom Bauamt.

M. Keller, Soest: Ich habe mich entschlossen, bei meinem Dach eine Aufsparren-Dämmung zu machen. Wie ist das nun mit dem Einbau eines Dachflächenfensters? Kann ich den noch später vornehmen, oder ist es besser, ich baue es jetzt gleich ein?

Es ist sinnvoll, den Einbau des Dachflächenfensters gleich mit in Angriff zu nehmen, weil Sie sich damit doppelte Arbeit ersparen. Wenn Ihnen im Moment die Mittel fehlen sollten, können Sie so ein Fenster aber auch
nachträglich einbauen. Sie müssen dann allerdings die Dämmung und die Dacheindeckung im Einbaubereich wieder entfernen.

W. Müller, Cham: Unser Dach hat einen Winkel von 30 Grad, wir möchten dort im Zuge des Dachausbaus eine Gaube einsetzen. Auf unserem Bauamt hatte man uns früher erklärt, Gauben dürften erst ab 38 Grad Dachneigung eingebaut werden. Schafft das neue Baurecht da endlich mal einheitliche Regelungen, denn in anderen Bundesländern gibt es damit keine Probleme?

Leider gibt es immer noch erhebliche regionale Unterschiede beim Baurecht. Und nach wie vor müssen Sie die Auflagen Ihres Bauamtes einhalten. Aber seitdem der Staat die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum unterstützt, hat es eine Reihe von Erleichterungen im Vergleich zu früheren Jahren gegeben. Wenn Sie sich jetzt nochmals an Ihr Bauamt wenden, sollten Sie bessere Chancen haben.

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