So sparen Sie Steuern

So sparen Sie Steuern Das Dachgeschoß ausbauen, einen Wintergarten anbauen, ein gekauftes Haus vor dem Einzug renovieren – das sind nur einige der attraktiven steuersparenden Möglichkeiten für Seibermacher. Wollen Sie bauen oder umbauen? Dann sollten Sie das Finanzamt mitbezahlen lassen – wir sagen Ihnen, wie’s geht: Völlig unabhängig davon, wie hoch Ihr Einkommen ist, können … „So sparen Sie Steuern“ weiterlesen

So sparen Sie Steuern

Das Dachgeschoß ausbauen, einen Wintergarten anbauen, ein gekauftes Haus vor dem Einzug renovieren – das sind nur einige der attraktiven steuersparenden Möglichkeiten für Seibermacher.

Wollen Sie bauen oder umbauen? Dann sollten Sie das Finanzamt mitbezahlen lassen – wir sagen Ihnen, wie’s geht:
Völlig unabhängig davon, wie hoch Ihr Einkommen ist, können Sie Aus- oder Umbaukosten bis zu 60 000 Euro absetzen (fünf Jahre lang je 20 Prozent), wenn Sie in Ihrem Haus eine weitere abgeschlossene Wohnung schaffen und sie mindestens fünf Jahre lang vermieten (zum Beispiel auch an Ihr volljähriges Kind mit eigenem Einkommen). Termin: Die Wohnung muß bis zum 31. 12. 1995 fertig sein.

Wenn Ihr „Gesamtbetrag der Einkünfte“ über acht Jahre hinweg nicht mehr als 120 000 (Alleinstehende) bzw. 240 000 Euro (bei Verheirateten) beträgt, können Sie Baukosten bis maximal 330 000 Euro vier Jahre lang mit sechs und weitere vier Jahre mit je fünf Prozent absetzen. Tip: Diesen Bonus lt. Paragraph lOe Einkommensteuergesetz können Ehegatten zweimal beanspruchen, z.B. früher für den Eigenheimbau, heute für den beheizbaren Wintergarten. Ein 7b-Vorteil zählt mit.

Paragraph 10h des gleichen Gesetzes verschafft Ihnen – unter den gleichen Einkommensvoraussetzungen – die Möglichkeit, auch wieder bis zu 330 000 Euro abzusetzen, wenn Sie in Ihrem Haus eine weitere abgeschlossene Wohnung schaffen und einem Angehörigen (ersten Grades!) gratis überlassen. Aber: Baukindergeld gibt es dann nicht. Wieviel Steuerersparnis sich daraus ergeben kann, sehen Sie in den nebenstehenden Tabellen.

Wenn Sie in einem der fünf neuen Bundesländer 1 leben, können Sie Modernisie-rungs- und Ausbaukosten in selbstgenutzten Wohnräumen absetzen. Von maximal 40 000 Mark sind das laut Paragraph 7 des Fördergebietsgesetzes zehn Jahre lang je 10 Prozent. Eventuelle öffentliche Zuschüsse mindern allerdings den Steuervorteil.