ELEKTRONIK
Der Laptop ist am teuersten
Verlassen Sie sich nicht auf die Hausrat- oder auf eine Reisegepäckversicherung.
Ratsam ist eine Elektronikversicherung. Haben Sie diese für eine stationäre EDV-Anla-ge abgeschlossen, kann der tragbare Computer einbezogen werden. Das kostet etwa 230 Mark im Jahr, ist aber erst bei einigen Versicherern möglich, z. B. bei der Iduna/Nova.
Nur den Laptop zu versichern kommt teurer, weil der jährliche Mindestbeitrag pro Vertrag 460 Mark beträgt. Gedeckt sind u.a. Bedienungsfehler, Schäden durch Überspannung oder Vorsatz Dritter, Einbruchdiebstahl und Raub.
DIEBSTAHL
Ist Ihr Fahrrad versichert?
Ob Fahrräder richtig gegen Diebstahl versichert sind, steht in Ihrer Hausratpolice.
Ist in der Police die Fahrradentschädigung gegen Extrabeitrag auf ein Prozent der Versicherungssumme für Hausrat begrenzt? Dann müssen Sie klären, ob das für Ihr Fahrrad reicht. Beispiel: Beträgt die Hausratversicherungssumme für eine 70 Quadratmeter große Wohnung 84 000 Mark, werden für das geklaute Fahrrad bestenfalls 840 Mark gezahlt. Das ist oft zu wenig. Unser Rat: Erhöhen Sie bei teuren Fahrrädern nicht die Versicherungssumme für den Hausrat, sondern die Entschädigung für das Zweirad. Prinzip: Der Versicherer zahlt, wenn das mit einem Schloß gesicherte Fahrrad außerhalb geschlossener Räume stand. Zwischen 22 und 6 Uhr gilt der Versicherungsschutz aber nur, sofern das Rad noch benutzt werden sollte und vorübergehend abgestellt war.
Kosten: Sollen beispielsweise bis 1500 Mark pro Fahrraddiebstahl gezahlt werden, müssen Sie in Ballungsgebieten mit 80 bis 150 Mark, in ländlichen Gebieten mit 50 bis 100 Mark Jahresbeitrag rechnen.
PRIVATHAFTPFLICHT
Gehen Sie ganz hoch ran!
Sparen Sie nie an der Höhe des Versicherungsschutzes. Das könnte sich sonst rächen.
Vereinbaren Sie bei einer Privathaftpflichtversicherung mindestens zwei Millionen Mark pauschale Deckung für Personen- und Sachschäden. Sparen können Sie, indem Sie Angebote von mehreren Versicherern vergleichen. Einige begnügen sich mit rund 100 Mark Beitrag im Jahr, andere verlangen 170 Mark und mehr. Der Grund für die Absicherung in Millionenhöhe steht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Danach haften Sie für Schäden und Unfälle, ohne daß Grenzen nach oben gezogen sind. Versichert ist u.a., wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall verursachen (kann ein Vermögen kosten!) oder wenn Sie als Eltern für Kinder haften müssen (z. B. weil Fahrzeuge Ihrem Kind ausweichen mußten) oder wenn Sie als Partygast die Couch Ihres Gastgebers mit Rotwein beflecken.
In den Schutz einer Privathaftpflichtversicherung sind Ihr Ehepartner oder – auf Antrag beim Versicherer – Lebenspartner, Ihre Kinder und Haushaltshilfe einbezogen. Die Mitversicherung unverheirateter Kinder gilt während der Lehr-und Studienzeit, des Wehroder Zivildienstes. Schutz besteht weltweit. Voraussetzung ist meistens, Aufenthalte im Ausland auf ein Jahr zu begrenzen.
Tip: Wohnen Sie in Ihrem Einfamilienhaus, reicht eine Privathaftpflicht (wenn winter-tags der Bürgersteig doch mal glatt sein sollte und Fußgänger sich verletzen). Als Vermieter brauchen Sie eine Haushaftpflicht. Öltanks und die Risiken als Halter eines Hundes oder Pferdes sind immer extra zu versichern.
Was Sie sonst noch versichern müssen
Zum Beispiel strittige Baufragen. Wer dafür schnell noch eine Rechtschutzversicherung abschließen möchte, kommt meist zu spät. Machen Sie sich in Versicherungsfragen vorher schlau, z. B. mit Hilfe des Gratishefts „Versicherungen – staatlich und privat“ vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Walter-Flex-Str. 3, 53113 Bonn.