Der Siedlergarten (800 bis 1 250 m2) war von Anfang an ein ausgesprochener Nutzgarten. Neben der Anzucht von Gemüse und Obst wurde vor allem auch Kleintierhaltung betrieben.
Der Hausgarten (600 bis 850 m2) wird als erweiterter Wohnraum genutzt. Die Familie nimmt dort im Sommer ihre Mahlzeiten ein, es gibt Spielanlagen für die Kinder, Möglichkeiten sportlicher Betätigung. Aber ganz selbstverständlich werden auch hier Obst und Gemüse angebaut!
Die Gärten am Reihenhaus (250 bis 350 m2) sind bei schmalen Gebäuden verhältnismäßig langgestreckt. Vielgenutzte Einrichtung ist die Terrasse am Haus. Die Abbildung 2.1.-3 zeigt Möglichkeiten individueller Gestaltung.
Anzuraten ist aber, daß sich Nachbarn auf eine gemeinschaftliche Nutzung der rückwärtigen Gartenteile einigen, z B auf eine Obstbaumanlage.
Eine besondere Form der Reihenhäuser sind die Gartenhofhäuser (200 bis 250 m2), die sich besonders für städtische Wohngebiete eignen. Der umschlossene Gartenhof ist von den Wohnräumen aus zugänglich und kann mit wenig Aufwand zu einer „Grünen Stube“ ausgebaut werden.
Bei mehrgeschossigen Wohnhäusern gibt es nicht nur die Kleingärten zur intensiven Nutzung. Eine besondere Form der Ausgestaltung von wohnungsnahen Freiräumen sind Wohnterrassen (25 bis 100 m2). Sie bieten einmal gute Möglichkeit individueller Gartennutzung und zum anderen bereichern sie die Grünanlagen durch neue Gartenmotive. Erfahrungen bestätigen, daß solche Flächen von den Besitzern besonders gepflegt werden.
Die Innenhöfe zwischen den Wohngebäuden lassen sich aber auch in kleine Gärten aufteilen, die sogenannten Mietergärten. Gegenüber den Wohnterras-sen sind die Flächen mit 100 bis 150 m2 etwas größer und können zum Anbau von Strauchobst, Gemüse und Blumen genutzt werden. In vielen Altneubaugebieten gibt es Innenhöfe, die teilweise fast vollständig durch Mietergärten ausgefüllt sind. Solche Anlagen sind heute nicht mehr möglich; denn die zwischen den Wohnhäusern verbleibende Freifläche muß ausreichend Raum vor allem für Kinderspielplätze bieten.
Ein Bedürfnis nach Erholung auf dem eigenen Grundstück am Wochenende und während der Ferien besteht verstärkt seit Anfang der 60er Jahre. Es wird begünstigt durch die Verlängerung der Freizeit, die Erhöhung des Realeinkommens, auch durch das Anwachsen der Motorisierung und den Ausbau des Naherholungsverkehrs.
So sind immer mehr Wochenendsiedlungen entstanden, zusammengefaßte Gruppen von Wochenendhäusern, etwa 30 bis 50 km von der Wohnung entfernt.
Die bisherige Errichtung von Wochenendsiedlungen hat uns gezeigt, daß der Zersiedlung von Erholungslandschaften begegnet werden muß. Neue Wochenendsiedlungen sollten möglichst im Anschluß an bestehende Ortslagen angelegt werden; sie werden eingerichtet, wo kleingärtnerische Bodennutzung nicht möglich ist. Die Wochenendsiedler gehören nur zum Teil dem Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintier züchter an. Sie nutzen die Bodenfläche zu individueller Freizeitgestaltung und Erholung. Die gärtnerische Betätigung wird verbunden mit Baden, Angeln, Wassersport und Wandern oder anderem Freizeitsport.