Die Keimfähigkeit überlagerten Gemüsesamens muß vor der Aussaat durch Keimproben festgestellt werden

Die Keimfähigkeit überlagerten Gemüsesamens muß vor der Aussaat durch Keimproben festgestellt werden.

Zur Keimprobe zählt man jeweils 100 Korn ab. Bei großsamigen Gemüsearten, wie Bohnen und Erbsen, genügen 50 Korn. In eine Keimschale oder auf einen flachen Teller gibt man eine Lage zurechtgeschnittenes und angefeuchtetes Fließ-bzw. Filterpapier und verteilt darauf gleichmäßig die Samen. Darauf gibt man wiederum eine Lage Fließpapier und hält das Ganze ständig feucht. Es ist vorteilhaft, die Keimprobe mit einer Glasscheibe o.ä. abzudekken. Die Temperatur während der Keimprobe soll etwa 20°C betragen. Durch laufendes Auszählen der gekeimten Samen ist es leicht, die prozentuale Keimfähigkeit zu ermitteln. Die Keimfähigkeit der Gemüsearten liegt, mit Ausnahme von Möhren, meist zwischen 80 und 90%. Weist die Probe eine geringere Keimfähigkeit aus, dann muß entsprechend mehr ausgesät werden. Saatgut mit einer Keimfähigkeit unter 50% sollte man nicht mehr verwenden.

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